Wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderweitigen Strom- oder Erdgaslieferungsvertrag für Ihren Privathaushalt abgeschlossen haben, versorgen wir Sie konstant und zuverlässig mit Energie. Denn als Ihr zuständiger Grundversorger liegt es in unserer Verantwortung, Ihre Energielieferung mit Strom in Niederspannung und Erdgas in Niederdruck sicherzustellen. Diese Belieferung ist sogar nach § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz gesetzlich festgeschrieben. Auf dieser Seite informieren wir Sie zu den Preisen der Grundversorgung Strom und Erdgas.
Strom
- Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: Ihr Zuhause wird zuverlässig und sicher mit Energie versorgt - rund um die Uhr
- Dank einem Kündigungsrecht von nur 2 Wochen bleiben Sie flexibel
- Sie profitieren von unseren Services wie zum Beispiel dem kostenlosen Kundenmagazin „Meine OIE“
Die Energie für Ihr Zuhause
Warum unnötig Gedanken machen? OIE Klassik Strom ist die sichere Strom-Grundversorgung für Ihr Zuhause. Zuverlässig und rund um die Uhr werden Sie von uns bestens versorgt. Dabei müssen Sie sich nicht langfristig binden, denn Sie haben ein Kündigungsrecht von nur 2 Wochen. Zusätzlich profitieren Sie auch noch von überaus hilfreichen Serviceleistungen und Informationen, die bei diesem Angebot selbstverständlich inklusive sind.
Hinweis zur Strompreisbremse
Ab dem 01.03.2023 – und rückwirkend zum 01.01.2023 – bis zunächst zum Jahresende profitieren Sie von der Strompreisbremse, die die Bundesregierung zur Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten einführt. Die Preisbremse greift, wenn Ihr vertraglicher Arbeitspreis über demjenigen der Preisbremse liegt.
Das heißt:
- Für die Dauer der Strompreisbremse zahlen Sie für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs nicht den vertraglichen Arbeitspreis (AP), sondern 40 ct/kWh (einschließlich Umsatzsteuer).
- Sollten Sie einen Verbrauch von mehr als 30.000 kWh haben, zahlen Sie für 70 % Ihres prognostizierten Verbrauchs einen Arbeitspreis von 13 ct/kWh (ohne Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer).
Die Entlastung berücksichtigen wir ab dem 01.03.2023 in Ihren Abschlägen. Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung, sofern Ihr Arbeitspreis am 01.03.2023 die Grenzen überschritten hat. Besuchen Sie für weitere Informationen sowie eine Einsparberechnung unsere Internetseite unter Strompreisbremse.
Preisdetails
gültig ab 01.08.2022
bis 15.000 kWh |
Netto |
Brutto inkl. 19% USt. gem. UStG* |
---|---|---|
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 22,699 Cent | 27,01 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 148,85 Euro | 177,13 Euro |
ab 15.001 kWh |
Netto |
Brutto inkl. 19% USt. gem. UStG* |
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 23,691 Cent | 28,19 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Der Nettoverbrauchspreis enthält Stromsteuer sowie auf www.netztransparenz.de veröffentlichte Umlagen: EEG, KWKG, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore Nutzumlage, Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten sowie Konzessionsabgaben, ein verbrauchsabhängiges Netzentgelt und Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb. Der verbrauchsunabhängige Nettogrundpreis beinhaltet u.a. einen Netznutzungsgrundpreis sowie Kosten für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung des Netzbetreibers. Auf diese Preise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweiligen gesetzlichen Steuersatz (zzt. 19 %) aufgeschlagen, um die Bruttopreise zu erhalten.
Gesetzliche Information zur EEG-Umlage: Ab 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage um 3,723 ct/kWh auf null Cent (netto) gesenkt. Ab dem 01.01.2023 entfällt die Umlage in Gänze. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/eeg-umlage-faellt-weg-2011728
Downloads - Allgemeine Preise und Bedingungen
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsgesetz (StromGVV) - Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Ergänzende Bedingungen der OIE AG zur StromGVV (gültig ab 01.01.2022)
- Auszug aus dem EnWG (§§36 und 38) und Streitbeilegungsverfahren/Kundenbeschwerden
- Preisblatt (gültig ab 01.08.2022)
Rechte der Kundin/des Kunden bei Preisänderungen
Bei Preisänderungen haben Sie als Kundin/ Kunde das Recht gemäß § 5 Absatz 3 StromGVV zur fristlosen Kündigung Ihres Stromliefervertrages.
Stromkennzeichnung
Energieversorgungsunternehmen, die in Deutschland Endkunden mit Strom beliefern, sind verpflichtet, Ihre Kunden über die Herkunft des Stroms zu informieren. Mehr Informationen darüber finden Sie hier.
Jetzt vor Ort beraten lassen
Gerne können Sie auch per E-Mail einen persönlichen Termin vereinbaren.
Erdgas
- Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: Ihr Zuhause wird zuverlässig und sicher mit Energie versorgt - rund um die Uhr
- Dank einem Kündigungsrecht von nur 2 Wochen bleiben Sie flexibel
- Sie profitieren von unseren Services wie zum Beispiel dem kostenlosen Kundenmagazin „Meine OIE“
Zuverlässiges Erdgas - ganz ohne Aufwand
Warum unnötig Gedanken machen? OIE Klassik Erdgas ist die sichere Erdgasversorgung für Ihr Zuhause. Zuverlässig und rund um die Uhr werden Sie von uns bestens versorgt. Und nicht nur das. Zusätzlich profitieren Sie auch noch von überaus hilfreichen Serviceleistungen und Informationen, die bei diesen Angeboten selbstverständlich inklusive sind.
Hinweis zur Gaspreisbremse
Ab dem 01.03.2023 – und rückwirkend zum 01.01.2023 – bis zunächst zum Jahresende profitieren Sie von der Gaspreisbremse, die die Bundesregierung zur Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten einführt. Die Preisbremse greift, wenn Ihr vertraglicher Arbeitspreis über demjenigen der Preisbremse liegt. Das heißt, für die Dauer der Gaspreisbremse zahlen Sie für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs nicht den vertraglichen Arbeitspreis (AP), sondern 12 ct/kWh.
Die Entlastung berücksichtigen wir ab dem 01.03.2023 in Ihren Abschlägen. Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung. Besuchen Sie für weitere Informationen sowie einer Einsparberechnung unsere Internetseite unter Gaspreisbremse.
Preisdetails
gültig bis 31.12.2022
Netto | Brutto inkl. 7% USt.1 gem. UStG* | |
Preisstufe 1 für einen Jahresverbrauch von 1-3.000 kWh** |
||
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 9,558 Cent | 10,23 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 91,54 Euro | 97,95 Euro |
Preisstufe 2 für einen Jahresverbrauch
|
||
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 8,358 Cent | 8,94 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 127,54 Euro | 136,47 Euro |
Preisstufe 3 für einen Jahresverbrauch
|
||
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 7,998 Cent | 8,56 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 163,54 Euro | 174,99 Euro |
Preisstufe 4 für einen Jahresverbrauch
|
||
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 7,878 Cent | 8,43 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 199,54 Euro | 213,51 Euro |
Mindestpreis für einen Jahresverbrauch
|
||
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 8,239 Cent | 8,82 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Preisdetails
gültig ab 01.01.2023
Netto | Brutto inkl. 7% USt.1 gem. UStG* | |
Preisstufe 1 für einen Jahresverbrauch von 1-3.000 kWh** |
||
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 17,116 Cent | 18,31 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 99,57 Euro | 106,54 Euro |
Preisstufe 2 für einen Jahresverbrauch
|
||
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 15,916 Cent | 17,03 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 135,57 Euro | 145,06 Euro |
Preisstufe 3 für einen Jahresverbrauch
|
||
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 15,556 Cent | 16,64 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 171,57 Euro | 183,58 Euro |
Preisstufe 4 für einen Jahresverbrauch
|
||
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 15,436 Cent | 16,52 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 207,57 Euro | 222,10 Euro |
Mindestpreis für einen Jahresverbrauch
|
||
Verbrauchspreis je Kilowattstunde | 15,811 Cent | 16,92 Cent |
Grundpreis pro Zähler und Jahr (365 Tage) | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
** Die Abrechnung erfolgt nach der günstigsten Preisstufe 1 bis 4, es sei denn, der Endpreis der günstigsten Preisstufe unterschreitet den Endbetrag des Mindestpreises. Im letztgenannten Fall wird der Mindestpreis abgerechnet. Der Endpreis (netto) berechnet sich aus dem Verbrauchspreis (netto) multipliziert mit der Verbrauchsmenge zzgl. Grundpreis (netto). Die Verbrauchsgrenzen beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum von 365 Tagen. Die Bruttopreise (kaufmännisch gerundet) beinhalten Steuern und Abgaben.
1 Ein Hinweis zur Mehrwertsteuer: Der Gesetzgeber hat den Steuersatz auf Gas für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 temporär auf 7% gesenkt. Selbstverständlich berücksichtigen wir diese Senkung auch in Ihrer Rechnung.
Downloads - Allgemeine Preise und Bedingungen
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) - Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Ergänzende Bedingungen der OIE AG zur GasGVV (gültig ab 01.01.2022)
- Auszug aus dem EnWG (§§ 36 und 38) und Streitbeilegungsverfahren/Kundenbeschwerden
- Preise der Grund- und Ersatzversorgung (gültig bis 31.12.2022)
- Preise der Grund- und Ersatzversorgung (gültig ab 01.01.2023)
Rechte der Kundin/des Kunden bei Preisänderungen
Bei Preisänderungen haben Sie als Kundin/ Kunde das Recht gemäß § 5 Absatz 3 GasGVV zur fristlosen Kündigung Ihres Gasliefervertrages.
Jetzt vor Ort beraten lassen
Gerne können Sie auch per E-Mail einen persönlichen Termin vereinbaren.