Der Ausbau der Erneuerbaren Energien gilt als zentrale Säule der Energiewende. In diesem Zusammenhang wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Instrument zur Förderung von Strom aus regenerativen Energien konzipiert. Ziel ist eine deutliche Verringerung der Kohlendioxidemissionen bei der Stromerzeugung.
Bei uns erfahren Sie mehr über das Erneuerbare-Energien-Gesetz, die Entwicklung des EEG sowie die EEG-Umlage.
Was regelt das EEG? Das EEG im Detail Was ist die EEG-Umlage?
Gesetze für die Energiewende
Neben dem EEG gibt es noch weitere Gesetze, um die Energiewende zu schaffen: Dazu gehören unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Was regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Das EEG regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ins deutsche Stromnetz. Zudem garantiert es Anlagenbetreibern feste Einspeisevergütungen. So soll ein Ausbau der erneuerbaren Energien und somit die Energiewende erreicht werden.
Die wichtigsten Inhalte des EEG im Überblick
Anfang April 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Mit dem sogenannten "Osterpaket" wurden auch Änderungen im EEG beschlossen. Diese betreffen sowohl die Ausbauziele im EEG als auch die EEG-Umlage:
Das EEG im Detail
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt es seit dem Jahr 2000. Um den Anforderungen durch den Klimawandel gerecht zu werden, wird es regelmäßig durch die Bundesregierung aktualisiert. Die letzte Novelle des EEG trat am 1. Januar 2021 in Kraft, weitere Änderungen wurden im Frühjahr 2022 beschlossen. Bereits jetzt ist eine Novelle des EEG für 2023 angekündigt. Nachfolgend erklären wir die wichtigsten Kernpunkte.
Gute Nachrichten für Besitzer von PV-Anlagen in 2021
Seit Januar 2021 ist der Verbrauch selbst erzeugten Stroms kleinerer Photovoltaikanlagen (bis 30 kWp) von der EEG-Umlage befreit. Somit wird der Eigenverbrauch vor allem für private Hausbesitzer noch lukrativer. Wenn am 1. Juli 2022 die EEG-Umlage auf 0 Cent/kWh sinkt, gilt dies auch für PV-Anlagen über 30 kWp.
Was ist die EEG-Umlage?
Änderungen ab dem 1. Juli 2022
Im April hat die Bundesregierung eine Novelle des EEG beschlossen. Ein wichtiger Punkt betrifft die Entlastung von Haushalten und Unternehmen durch den Wegfall der EEG-Umlage auf den Strompreis. Die Einspeisevergütung bleibt bestehen. Allerdings wird sie nicht mehr von allen Stromverbrauchern über die EEG-Umlage finanziert, sondern aus dem Sondervermögen des Energie- und Klimafonds des Bundes.
Ab dem 1. Juli 2022 wird die gesetzliche EEG-Umlage auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Die Senkung wird in den aktuellen Preiskalkulationen für Neukunden und Tarifwechsler bereits beachtet. Bei allen anderen Bestandskunden berücksichtigen wir die Ersparnis von 3,723 Cent pro kWh (netto) automatisch in der nächsten Stromrechnung.
Mittels der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Das Ganze funktioniert wie eine Art Kreislauf:
1. Strom einspeisen
Wenn Sie beispielsweise eine PV-Anlage betreiben, können Sie Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, ins öffentliche Netz einspeisen. Hierfür erhalten Sie eine Einspeisevergütung.
2. Verkauf an der Strombörse
Die Übertragungsnetzbetreiber verkaufen Ihren eingespeisten Strom anschließend an der Strombörse. In vielen Fällen erhalten sie dort für den von Ihnen erzeugten Ökostrom weniger Geld, als Sie mittels gesetzlich festgelegter Einspeisevergütung erhalten.
3. EEG-Umlage Stromverbraucher
Jeder Stromverbraucher zahlt mittels Stromrechnung für jede verbrauchte Kilowattstunde die EEG-Umlage. Das Geld geht direkt an den Stromversorger, der als eine Art Vermittler wirkt und die gezahlte EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber weitergibt.
4. EEG-Umlage Übertragungsnetzbetreiber
Die Übertragungsnetzbetreiber können mittels EEG-Umlage die Differenz zwischen niedrigerem Erlös an der Strombörse und Einspeisevergütung wieder ausgleichen.
Die EEG-Umlage dient der Förderung von Erneuerbaren Energien. Lediglich einige stromintensive Unternehmen (> 1 GWh Stromverbrauch) können sich von der Umlage unter bestimmten Voraussetzungen befreien bzw. diese begrenzen lassen. Das nennt man auch „Besondere Ausgleichsregelung“.

Wie wurde die EEG-Umlage berechnet?
Für die Berechnung der Umlage sind die Übertragungsnetzbetreiber zuständig. Die Bundesnetzagentur überwacht die Ermittlung.
Der Satz wird jeweils für ein Jahr berechnet. Jedes Jahr bis zum 15. Oktober wird die EEG-Umlage des Folgejahres auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber – Netztransparenz – veröffentlicht.
Die Höhe der Umlage berechnet sich aus der zukünftigen Differenz zwischen Einnahmen aus der Vermarktung des EEG-Stroms und der zu zahlenden Einspeisevergütung. Hierfür werden Werte verwendet, die sich aus Prognosen ergeben.
Der künftige Vermarktungspreis für EE-Strom stammt von der Strombörse in Leipzig und wird unter Berücksichtigung der Zahlungen des Vorjahres ermittelt.
Außerdem wird geschätzt, wie viele Erneuerbare-Energien-Anlagen im nächsten Jahr gebaut werden.
Hinzu kommt eine Liquiditätsreserve, die als Puffer für unvorhergesehene Kosten (z. B. besonders sonnenreiche Jahre oder stark sinkender Börsenstrompreis) dienen soll.