Ausgebremst! Wie die Preisbremse hilft, Energiekostensteigerungen abzumildern

Mit den beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme werden die Kosten für die Energieträger bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Haushalte, die Energie einsparen, profitieren doppelt



Darum geht es

Der Krieg in der Ukraine hat einen starken Anstieg der Energiepreise zur Folge. Um die finanziellen Herausforderungen für die Bürger abzumildern, hat die Bundesregierung daher verschiedene Maßnahmen beschlossen. Unter anderem sind im Rahmen des Entlastungspakets 3 neben einer Soforthilfe im Dezember für Gas- und Fernwärmekunden Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas geplant.

Diese sollten ursprünglich erst im März 2023 in Kraft treten, werden aber nun voraussichtlich rückwirkend auch für Januar und Februar angerechnet. Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf Ende November beschlossen, bis zum 16. Dezember sollen Bundestag und Bundesrat über das Gesetz abstimmen, damit es baldmöglichst in Kraft treten kann. Der Entwurf sieht vor, dass Kunden zunächst bis April 2024 durch die Preisbremse neue, verringerte Abschläge für Strom, Gas und Fernwärme zahlen.

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte, aber auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Bildungseinrichtungen und Vereine für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bekommen. Wärmekunden zahlen analog bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent pro kWh.

Die Strompreisbremse sieht vor, dass 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro kWh erhältlich sind.

Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll jeweils der ursprünglich im Vertrag vereinbarte Preis gelten. Die Deckelung verfolgt damit zwei Ziele: Kunden können eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen, werden spürbar entlastet und vor unzumutbaren Härten durch die hohen Energiepreise geschützt. Zum anderen möchte die Regierung zum Energiesparen animieren, auch, um den Winter über eine sichere Versorgung gewährleisten zu können (siehe dazu den Abschnitt: „Das kann ich tun“).




So funktionieren die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme greifen ab März 2023, um den Versorgern ausreichend Zeit für die erforderlichen Systemumstellungen zu lassen, sollen dann aber auch rückwirkend für Januar und Februar ausbezahlt werden. Sie als Kunde müssen nichts tun, um zu profitieren: Die OIE als Ihr Versorger wird die Energiepreisbremse automatisch berücksichtigen und auf den monatlichen Abschlag umrechnen.

Auch als Mieter müssen Sie sich um nichts kümmern, erhalten Ihre Vergünstigung aber in der Regel erst dann, wenn die Betriebskostenabrechnung erstellt wird. Diese sollten Sie darauf kontrollieren, dass die Gas- oder Wärmepreisbremse vom Vermieter auch berücksichtigt wurde. Vermieter sind dazu verpflichtet, die Rabatte auszuweisen.

Beim Strom hat jeder Haushalt in der Regel einen eigenen Vertrag und wird dann entsprechend sofort profitieren – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.

Die Preisbremsen orientieren sich am individuellen Verbrauch und werden anhand des im September 2022 vom Versorger prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet, aus dem sich der monatliche Abschlag ergibt.



Folgendes Szenario illustriert die Effekte der Preisbremse beispielhaft:

Eine vierköpfige Familie verbraucht in ihrer 100 Quadratmeter-Wohnung 15.000 kWh Gas im Jahr. Bisher bezahlte sie 8 Cent pro kWh, also 100 Euro im Monat. Der neue Preis liegt nun bei 22 Cent pro kWh.

Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie 175 Euro mehr als bisher pro Monat für Gas bezahlen, hätte also einen Monatsabschlag von 275 Euro. Mit der Gaspreisbremse liegt der Monatsabschlag – gleichbleibenden Verbrauch vorausgesetzt – bei 175 Euro.

Spart die Familie im Laufe des Jahres Gas ein und verbraucht weniger, bekommt sie bei der Endabrechnung Geld zurück: Spart sie 20 Prozent Gas, ergäbe sich eine Ersparnis von 660 Euro. Umgerechnet auf zwölf Monate wären das noch 120 Euro pro Monat. Also nur noch 20 Euro mehr als bisher – obwohl sich der Gaspreis nahezu verdreifacht hat. Wenn die Familie sogar 30 Prozent Gas einspart, bekommt sie 990 Euro zurück, was einem Abschlag von 92,50 Euro im Monat entspräche.




Das kann ich selber tun

Das Beispiel zeigt: Die Gaspreisbremse dämpft die Mehrkosten für Energie, komplett kompensieren kann sie sie aber nicht. Denn tatsächlich sind die Preise durch die entstandenen Versorgungsengpässe stark gestiegen und können auch nicht auf das Niveau gedrückt werden, das vor Kriegsbeginn bestand. Genau deswegen ist es für jeden Einzelnen weiter wichtig, seinen individuellen Verbrauch zu senken.

Besonders attraktiv wird das Sparen durch das Prinzip der doppelten Belohnung, das bei den Preisbremsen greift:

Senken Sie Ihren Verbrauch von Strom, Gas oder Wärme auf 80 Prozent des Vorjahres, zahlen Sie für den gesamten Verbrauch lediglich den Preis der Strom-, Gas- oder Fernwärmebremse (also 40, 12 oder 9,5 Cent pro kWh).

Da Sie die 20 Prozent über dem Grundkontingent aber zu einem höheren Preis im Voraus bezahlt haben, bekommen Sie die Rückerstattung auch zu diesem höheren Preis ausbezahlt. Je mehr Energie Sie also sparen, desto größer ist dieser Effekt.



Wer es schafft, seinen Verbrauch durch bewusste Energiesparmaßnahmen zu reduzieren, profitiert also deutlich mehr als jene, die einfach weitermachen wie bisher. Denn tatsächlich ist Energiesparen das Gebot der Stunde. Mindestens 20 Prozent Gas sollten Verbraucher und Industrie nach Einschätzung der Bundesnetzagentur im Vergleich zum Vorjahr einsparen, damit das Land gut durch den Winter kommt.

Aktuelle Daten zeigen: Die Bürger folgen diesem Aufruf. Eine Anstrengung, für die sich auch die OIE bei ihren Kunden und Kundinnen bedanken möchte. Doch sinkende Außentemperaturen gefährden das Sparziel, das aktuell noch nicht erreicht wird: Von Januar bis 7. Dezember 2022 lag der ermittelte Wert der bisherigen Gaseinsparungen der Privathaushalte laut European Natural Gas Demand Tracker bei 13 Prozent. Die Industrie erreichte immerhin 20 Prozent, bei der Stromerzeugung mit Gas wurden jedoch nur 4 Prozent gespart. Insgesamt kommt Deutschland so auf einen Durchschnittswert von minus 15 Prozent im Vergleich zu 2019 bis 2021. Spitzenreiter beim Gassparen sind übrigens die Finnen, die 53 Prozent sparten.

In Deutschland gaben in einer aktuellen Umfrage immerhin 68 Prozent aller Befragten an, Energie beim Heizen zu sparen, auch in Bezug auf das Stromsparen ist die Bereitschaft groß, wie verschiedene Studien zeigten. Tatsächlich ist es auch gar nicht so schwer, durch einfache Verhaltensänderungen und ohne große Investitionen merkliche Einsparungen zu erreichen.

Sicher haben auch Sie sich bereits informiert und Einsparpotenziale in Ihrem Zuhause ausgemacht. Doch vielleicht können wir Ihnen dennoch ein paar Tipps an die Hand geben. Schließlich ist nicht jede Einsparmöglichkeit so bekannt wie zum Beispiel der enorme Effekt, wenn man alte Glühlampen gegen effiziente LED austauscht, was Stromeinsparungen von bis zu 95 Prozent bewirkt. Tipps, welche Maßnahmen wirklich wirken, finden Sie zum Beispiel auf „Meine OIE“ in den Artikeln „Energiesparen im Tagesverlauf“, „Energie sparen leicht gemacht“, „Clever Energie sparen“ oder „Wärme konservieren“.

Übrigens: Menschen mit geringem Einkommen können sich von den Caritas-Stromsparcheckern dabei helfen lassen, individuelle Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten zu identifizieren. Sie können sich daheim zu konkreten Energiesparmöglichkeiten beraten lassen und bekommen zusätzlich energiesparende LED-Lampen, wassersparende Duschköpfe oder schaltbare Steckerleisten ausgehändigt. Hier sind Standorte in Ihrer Nähe aufgelistet.

Auch Verbraucherzentralen beraten zum Strom- und Heizkostensparen. Einige Angebote für Privatpersonen werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und sind daher kostenlos oder besonders günstig erhältlich. So bietet der kostenlose „Basis-Check“ in Ihrer Wohnung zum Beispiel eine Einschätzung zum Strom- und Wärmeverbrauch, zur Geräteausstattung und zu einfachen Sparmöglichkeiten.



Gut zu wissen: So erkenne ich, wenn ich die 80 Prozent überschreite

Strom gehört zu unserem Alltag und wir benutzen ihn oft unbewusst. Kaum jemand weiß, wie viel er tagtäglich verbraucht. Daher ist es wichtig, dass Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen: Wie viel Strom habe ich im vergangenen Jahr verbraucht? Wie viel in den beiden Jahren davor?  Durchschnittlich benötigen zwei Personen in einem Einfamilienhaus rund 3.000 kWh Strom pro Jahr, in einer Etagenwohnung etwa 2.000. Findet zusätzlich eine elektrische Warmwasserbereitung statt, steigt der Jahreswert auf 3.500 bzw. 2.800 kWh. Gleichen Sie den eigenen Verbrauch mit diesen Werten ab und überlegen Sie, was die Gründe dafür sein können, falls Ihr Verbrauch höher oder niedriger ausfällt.

Anschließend beobachten Sie Ihren Verbrauch im Jahresablauf. Notieren Sie sich am besten einmal monatlich zum gleichen Zeitpunkt den Stand Ihres Strom- und Gaszählers. Anhand der letzten Abrechnung können Sie feststellen, ab welchem Wert der neue Abrechnungszeitraum gestartet ist und damit ausrechnen, wie viel Strom seitdem geflossen ist. Der Vergleich mit dem monatlichen Durchschnittswert des Vorjahres zeigt, wie weit Sie an diesen bereits heranreichen und ob Sie gegensteuern müssen, um nicht zu viel zu verbrauchen. So können Sie auch ausrechnen, ob Sie die 20 Prozent weniger Verbrauch, die Sie sich zum Ziel gesetzt haben, bereits erreichen und sich auf eine Rückzahlung freuen können oder ob Sie ähnlich viel oder mehr Strom und Gas verbrauchen, was unter Umständen eine Nachzahlung bedeuten könnte.

Wer darüber hinaus gerne wissen möchte, wie viel Strom einzelne Geräte in seinem Haushalt benötigen, kann sich ein Strommessgerät kaufen oder zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale ausleihen. Es wird einfach zwischen das Gerät und die Steckdose gestöpselt.






Weitere Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung

Die Preisbremsen sind nicht die einzigen Maßnahmen, die seit Beginn des Ukrainekriegs zur Entlastung der Bürger angesichts stetig steigender Preise beschlossen wurden. Insgesamt stellte der Bund mit seinen inzwischen drei Entlastungspaketen ein Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro bereit, um die Folgen der hohen Preise für die Bürger abzufedern, von denen das dritte Paket, zu dem die Strom-, Wärme- und Gaspreisbremsen gehören, mit 65 Milliarden Euro den größten Anteil darstellt. Die energiebezogenen Entlastungen im Überblick: