Die Situation auf den Energiemärkten ist eine historische Ausnahmesituation, die es in dieser Form bisher noch nie gegeben hat. Die Beschaffungspreise für Strom und Gas haben sich in den zurückliegenden Monaten vervielfacht. Eine seriöse Prognose zur weiteren Entwicklung ist derzeit nicht möglich. Aber wie ist es zur aktuellen Preisentwicklung gekommen? Was unternimmt der Staat und was können Sie jetzt als Verbraucher tun?
Wir haben für Sie die Hintergründe kompakt aufbereitet und geben Ihnen Tipps, wie Sie mit der aktuellen Situation umgehen können.
Wir stehen auch in dieser Energiekrise weiterhin als Ihr sicherer und verlässlicher Energiepartner an Ihrer Seite. Gemeinsam meistern wir diese angespannte Situation.
Direkt zu den wichtigsten Antworten:
Informationen zu Energiesparmaßnahmen nach § 9 EnSikuMaV
Deutschland muss Energie einsparen. Dafür hat die Bundesregierung eine neue Verordnung verabschiedet. Diese verpflichtet u. a. uns als Energieversorger, unsere Kundinnen und Kunden über ihren Gasverbrauch und ihre Gaskosten sowie über mögliche Einsparpotenziale in ihren Wohnungen und Häusern zu informieren (§ 9 EnSikuMaV – Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung). Es soll Ihnen als Endverbraucher das rechnerische Einsparpotenzial aufzeigen, wenn Sie fortwährend die durchschnittliche Raumtemperatur um 1 Grad Celsius senken und gemäß den Annahmen der Verordnung dabei sechs Prozent Gas einsparen.
Untenstehende Berechnungsbeispiele zeigen das theoretische Einsparpotenzial bei einer Senkung um ein Grad Raumtemperatur für typische Verbräuche unterschiedlich großer Wohnungen bzw. Gebäude. Der Verordnungsgeber geht von einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 165 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche aus.
Wenn Sie ihr Einsparpotential jetzt einschätzen möchten, können Sie sich an unseren Berechnungsbeispielen orientieren. Wir haben dafür die Kosten und Einsparungen für typische Verbräuche unterschiedlicher Haushaltsgrößen mit den folgenden Grundversorgungstarifen in Idar-Oberstein berechnet.
Arbeitspreis des Gasversorgers für den zurückliegenden Abrechnungszeitraum:
5,746 Cent/kWh (netto) sowie 163,54 Euro/Jahr Grundpreis (netto)
Arbeitspreis im zukünftigen Grundversorgungstarif (GV-Tarif) zum 30.09.2022*:
7,998 Cent/kWh (netto) sowie 163,54 Euro/Jahr Grundpreis (netto)
* Entsprechend der Vorgaben der Verordnung haben wir den Grundversorgungstarif zum 30.09.2022 für die Berechnungsbeispiele zugrunde gelegt.
Berechnungsbeispiel für einen 1-Personenhaushalt

Berechnungsbeispiel für einen 2-Personenhaushalt

Berechnungsbeispiel für einen 4-Personenhaushalt

Energiesparrechner Erdgas
So funktioniert der OIE Vergleichsrechner
1. Individuelle Daten eingeben |
Sie benötigen dafür Ihre Adresse und die Daten zu Ihrem aktuellen Gastarif:
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2. Ersparnis berechnen | Klicken Sie dafür einfach auf „Vergleichen“ |
3. Ergebnis erhalten |
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Bitte beachten Sie, dass der Rechner nur in Gebieten funktioniert, wo auch ein Grundversorgungstarif für Erdgas vorhanden ist. Allerdings können Grundversorgungstarife nicht aktiv gebucht werden, sondern kommen nur zum Tragen, wenn Sie selbst keinen eigenen Liefervertrag geschlossen haben.
Und jetzt? Abschlag und Zählerstand erfassen
Sie möchten Ihren Abschlag ändern? Dies können Sie einfach telefonisch oder über unser Formular erledigen. So vermeiden Sie eventuelle Nachzahlungen bei Ihrer Energierechnung und können sich gegebenenfalls sogar über eine Rückzahlung freuen.
Um Ihren Abschlag zu ändern, lesen Sie Ihren Zählerstand ab und rufen unseren Kundenservice an. Wir prüfen für Sie gerne, ob Ihr Abschlag noch zu Ihrem Verbrauch passt. Unseren Kundenservice erreichen Sie von Montag bis Sonntag unter der 0800 8888 876.
Alternativ können Sie gerne das Formular nutzen.