OIE Erdgas-Förderprogramm

im Rahmen des OIE Klimabonus Förderprogramms 2012


Sie wollen umweltschonend heizen? Nutzen Sie viele Vorteile, die Erdgas Ihnen bietet und nehmen Sie unser Förderprogramm in Anspruch!

Bis zu 30 Prozent weniger Energieverbrauch, bis zu zwei Tonnen weniger Kohlendioxid-Emissionen pro Jahr und ein ordentliches Plus in der Haushaltskasse:

Wer jetzt von einem anderen Energieträger auf Erdgas-Brennwerttechnik umstellt, kann mit einer attraktiven Prämie rechnen.
Wieviel Sie sich sichern können, erfahren Sie hier:

 

Details zur Erdgas-Förderung
Laufzeit:1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012

Wer wird gefördert?

 

 

Haus- und Wohnungseigentümer im Erdgas-Grundversorgungsgebiet der OIE, die die Umrüstung der eigengenutzten Heizungsanlage von Öl, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine Erdgas-Brennwerttechnik-Heizungsanlage vornehmen. Die Erneuerung einer vorhandenen Gasheizung wird nicht gefördert.
Förderprämien:Der Förderbetrag richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten (Kontingent: max. 30 Anlagen).
Anzahl Wohneinheiten
1 - 2 Wohneinheiten
3 - 5 Wohneinheiten
6 - 11 Wohneinheiten
> 11 Wohneinheiten
Förderbetrag
400 €
600 €
800 €
1.000 €

Voraussetzungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Die Förderung erfolgt herstellerunabhängig.
  • Erforderlich ist der Abschluss eines Gaslieferungsvertrages zwischen OIE und dem Eigentümer im Aktionszeitraum und das Vorhandensein eines erschließbaren Zugangs zum Erdgasnetz (Abnahmestelle) im Erdgas-Grundversorgungsgebiet der OIE.
  • Gaslieferungsverhältnis über mindestens 5 Jahre zwischen OIE und dem Eigentümer.
  • Rückzahlung des Förderbetrages: Kündigt der Eigentümer oder OIE das Lieferverhältnis vor Ablauf des o. g. 5-Jahreszeitraumes, ohne dass ein neues Gaslieferungsverhältnis mit OIE begründet wird, so ist der Eigentümer verpflichtet, den Förderbetrag zeitanteilig zurückzuzahlen. Der zeitanteilige Rückzahlungsanspruch der OIE wird mit der endgültigen Beendigung des Erdgaslieferverhältnisses fällig.
  • In der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 muss die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt und der Gasbezug aufgenommen sein.
  • Für die Beantragung der Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung zum Gaslieferungsvertrag zwischen OIE und dem Eigentümer erforderlich.
  • Einsendeschluss der vollständig ausgefüllten Vereinbarung ist der 28. Februar 2013. Maßgebend ist das Datum des Poststempels.
KontaktT 0800/8888876 (kostenfrei)


Partner-Hersteller

Die Förderung erfolgt herstellerunabhängig.