Grund- und Ersatzversorgung
nach §§ 36 und 38 EnWG
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
das neue Energiewirtschaftsgesetz gilt seit dem 13. Juli 2005. Auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes ist am 8. November 2006 die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in Kraft getreten.
Für Haushaltskunden, deren Belieferung mit Strom nach dem 12. Juli 2005 begonnen hat, gelten für die Grund- und Ersatzversorgung die Bedingungen der StromGVV bereits seit dem 8. November 2006.
Für Haushaltskunden, deren Belieferung vor dem 13. Juli 2005 begonnen hat, finden für die Grund- und Ersatzversorgung die Bedingungen der StromGVV aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung seit dem 1. Mai 2007 Anwendung.
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