Wärmepumpen-Förderung

im Rahmen des OIE Klimabonus Förderprogramms 2012


Heizen mit der Wärme aus der Natur: Nutzen Sie unser Förderprogramm für Wärmepumpen!

In deutschen Haushalten werden fast 90 Prozent der Energie für die Heizung und die Warmwasserbereitung verwendet. Dabei lässt sich auch die Wärme aus der Erde und der Luft einfach, effizient und Kosten sparend nutzen – mit einer Wärmepumpe!

Wenn Sie jetzt Ihre Heizung von Öl, Erdgas, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine Wärmepumpenheizung umrüsten, können Sie sich mit unserem Förderprogramm wertvolle finanzielle Unterstützung sichern.

 

Details zur Wärmepumpen-Förderung
1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012
Haus- und Wohnungseigentümer, die die Umrüstung der eigengenutzten Heizungsanlage von Öl, Erdgas, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine Wärmepumpenheizung vornehmen. Dies gilt in den Gebieten, in denen die OIE die Strom-Grundversorgung nach § 36 EnWG vornimmt. Die Erneuerung einer vorhandenen Wärmepumpenheizung wird nicht gefördert.
Der Förderbetrag richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten (Kontingent: max. 30 Anlagen).
Anzahl Wohneinheiten
1 - 2 Wohneinheiten
3 - 5 Wohneinheiten
6 - 11 Wohneinheiten
> 11 Wohneinheiten
Förderbetrag
400 €
600 €
800 €
1.000 €

 

  • Die Förderung erfolgt herstellerunabhängig.
  • Die Förderung gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für Elektro-Wärmepumpen zwischen OIE und dem Eigentümer im Aktionszeitraum.
  • Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnis über mindestens 5 Jahre zwischen OIE und dem Eigentümer.
  • Rückzahlung des Förderbetrages: Kündigt der Eigentümer oder OIE das Lieferverhältnis vor Ablauf des o. g. 5-Jahreszeitraums, ohne dass ein neues Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnis mit OIE begründet wird, so ist der Eigentümer verpflichtet, den Förderbetrag zeitanteilig zurückzuzahlen. Der zeitanteilige Rückzahlungsanspruch der OIE wird mit der endgültigen Beendigung des Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnisses fällig.
  • Die Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage muss in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 erfolgen.
  • Für die Beantragung der Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung zum Wärmepumpen-Stromlieferungsvertrag zwischen OIE und dem Eigentümer erforderlich. Die Aushändigung dieser Vereinbarung erfolgt durch OIE AG oder einen OIE Wärmepumpen-Partner.
  • Einsendeschluss der vollständig ausgefüllten Vereinbarung ist der 28. Februar 2013. Maßgebend ist das Datum des Poststempels.
T+49(0)800/8888876 (kostenfrei)


Wärmepumpen-Hersteller

Die Förderung erfolgt herstellerunabhängig.