Stromkennzeichnung

Ab dem 15.12.2005 ist die Stromkennzeichnungspflicht in Kraft.

Energieversorgungsunternehmen, die in Deutschland Endkunden mit Strom beliefern, sind verpflichtet, das „Stromkennzeichen“ zu veröffentlichen. Das erfolgt in oder als Anlage zu Rechnungen und in Werbematerialien, wie z.B. in Produktbroschüren.


Im Folgenden möchten wir Sie gerne über die Zusammensetzung unseres Stroms informieren.


Dies ist eine Information über die Stromherkunft für unsere Kunden gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005:


Die von OIE AG im Jahr 2008 gelieferte elektrische Energie setzt sich aus folgenden Energieträgern zusammen:

(Durchschnittswerte Deutschland zum Vergleich - Quelle BDEW):

 

Kernkraft22 %(25 %)
Fossile und sonstige Energieträger
(z.B. Steinkohle, Braunkohle, Erdgas)
59 %(59 %)
Erneuerbare Energien19 %(16 %)

Damit sind folgende Umweltauswirkungen verbunden:
0,0006g/kWh (0,0007g/kWh) radioaktiver Abfall sowie 665g/kWh (506g/kWh) CO2-Emissionen.

 

 

Fragen zur Stromkennzeichnung


Haben Sie dazu noch weitere Fragen? Hier geben wir Ihnen die Antworten.


Allgemeine Fragen

Warum gibt es eine Stromkennzeichnung?

Welchen Nutzen habe ich von der Stromkennzeichnung?

Wo ist die Stromkennzeichnungspflicht verankert?

Wie lautet der Gesetzestext?

Ab wann gilt erstmalig die Stromkennzeichnungspflicht?

Für wen gilt die Stromkennzeichnungspflicht?

Wer soll informiert werden?

Wie wird informiert?

Wo kann ich die für mich gültige Stromkennzeichnung nachlesen?

Wie häufig werden die Daten aktualisiert?

 

Fragen zum Inhalt

Was ist der Gesamtenergieträgermix?

Warum wird in der Stromkennzeichnung nur zwischen drei Energieträgern unterschieden?

Welche Erzeugungsanlagen werden welchen Energieträgern zugeordnet?

Wie werden die Umweltauswirkungen gemessen?

Was ist radioaktiver Abfall?

Auf welchem Wege werden die Durchschnittswerte des bundesweiten Strommixes ermittelt?

Welche Bewandtnis hat der TÜV-Kriterienkatalog?