Wer soll informiert werden?
Alle Endverbraucher von Strom sollen informiert werden. Als Endverbraucher (der Gesetzesgeber spricht von „Letztverbrauchern“) gelten Privat- und Gewerbekunden sowie Geschäftskunden und Industriekunden mit Strombezug aus Netzen, die der allgemeinen Versorgung dienen.

