Für wen gilt die Stromkennzeichnungspflicht?
Der Pflicht zur Veröffentlichung eines Stromkennzeichens (Kennzeichnungspflicht) unterliegen alle Energieversorgungsunternehmen, die in Deutschland Endverbraucher mit Elektrizität beliefern.
Der Pflicht zur Veröffentlichung eines Stromkennzeichens (Kennzeichnungspflicht) unterliegen alle Energieversorgungsunternehmen, die in Deutschland Endverbraucher mit Elektrizität beliefern.
