Warum gibt es eine Stromkennzeichnung?
Die Europäische Gemeinschaft hat die Stromkennzeichnung zum notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz erklärt und verpflichtet die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung in der zweiten Strombinnenmarktrichtlinie 2003/54/EG. Der Deutsche Gesetzgeber hat diese Vorgaben umgesetzt und im neuen Energiewirtschaftsgesetz verankert

